Der Landtagspräsident ist ein hohes politisches Amt in den deutschen Bundesländern. Die genauen Aufgaben und Befugnisse können je nach Bundesland variieren, jedoch handelt es sich in der Regel um das höchste Amt im jeweiligen Landesparlament.
Zu den Aufgaben des Landtagspräsidenten gehört unter anderem die Leitung der Parlamentssitzungen. Er oder sie sorgt dafür, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden, hat das Wort- und Rederecht und kann Abstimmungen leiten. Des Weiteren vertritt der Landtagspräsident das Parlament nach außen, zum Beispiel bei offiziellen Anlässen.
Der Landtagspräsident hat oft auch repräsentative Aufgaben. Er oder sie empfängt Staatsgäste, nimmt an Veranstaltungen teil und vertritt das Parlament in der Öffentlichkeit. In einigen Bundesländern ist der Landtagspräsident Mitglied des Landeskabinetts. Darüber hinaus hat der Landtagspräsident oft auch disziplinarische Befugnisse, wie zum Beispiel die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete, die gegen die Parlamentsregeln verstoßen.
Der Landtagspräsident wird meistens von den Abgeordneten des Landtages gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel eine Legislaturperiode, also fünf Jahre. Der Landtagspräsident ist politisch neutral und vertritt das Amt überparteilich. Oftmals handelt es sich um erfahrene Politiker oder Politikerinnen, die bereits langjährige Erfahrung im Parlament haben.
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